Start unseres neuen Förderprojekts: Sozialrechtliche Beratung von Familien mit chronisch kranken Kindern
Im September 2021 startete unser neues Förderprojekt, um Eltern besser und gezielter bei sozialrechtlichen Fragen in Bezug auf die Erkrankung ihres Kindes zu unterstützen.
Hintergrund:
„Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten haben wir durch die chronische Erkrankung unseres Kindes?“, „Wer bezahlt meine Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung?“, „Wie können die Geschwisterkinder betreut werden?“ – Dies sind nur ein paar Beispiele, die zeigen mit welchen Fragestellungen sich Eltern von Kindern mit einer chronischen auseinandersetzen müssen. Das Leben mit einer chronischen Erkrankung wie beispielsweise einer chronischen Herz- oder Nierenerkrankung, Rheuma oder einer Stoffwechselerkrankung, bringt viele Veränderungen sowohl für die Kinder, als auch für die Eltern mit sich. Im Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg berät der Kliniksozialdienst während stationärer Aufenthalte die Familien junger Patienten. Für die Angehörigen chronisch kranker Kinder gibt es häufig aber auch schon vor und/oder nach dem stationären Krankenhausaufenthalt sozialrechtlichen Beratungsbedarf. Hinzu kommt, dass es im ambulanten Bereich trotz hoher Nachfrage ebenfalls eine große Beratungslücke gibt. Eine Ergänzung der stationären Beratung und ambulanten Behandlung in Form einer Telefonberatung soll zukünftig diese Lücken schließen helfen.
Hilfe:
Zu den Beratungsschwerpunkten gehören zudem Themen wie die Beantragung eines Schwerbehindertenausweis, die Leistungen der Pflegeversicherungen, die Beantragung von Reha-Maßnahmen sowie Haushaltshilfen oder Integrationsmaßnahmen in Kindergarten oder Schule. Vor der stationären Aufnahme kann beispielsweise geklärt werden, ob die stationäre Mitaufnahme der Eltern möglich ist, wie die Betreuung von Geschwisterkindern während des Klinik-Aufenthalts gewährleistet werden kann oder auch der Lohnausfall der Eltern während der Betreuung und Klinik. Zudem können die betroffenen Eltern auch noch 14 Tage nach der Entlassung aus der Klinik eine nachstationäre Telefonberatung in Anspruch zu nehmen, um noch weitere entstandene Fragen abzuklären.
Da die sozialrechtliche Telefonberatung von den Krankenkassen als nichtmedizinische Leistung nicht finanziert wird, kann sie, wie auch andere Hilfsangebote im psychosozialen Bereich, nur mit Hilfe von Spendengeldern umgesetzt werden. Die Stiftung COURAGE finanziert in der einjährigen Pilotphase des Projektes die Stelle einer Sozialarbeiterin, um die Beratung zu ermöglichen. Wir freuen uns, dass Frau Annika Baust als ausgebildete Sozialpädagogin zukünftig als Ansprechpartnerin für die Eltern zur Verfügung steht und ihnen in einer schwierigen Phase ihres Familienlebens wichtige Unterstützung geben kann.